Stellungnahme zu "roten Gebieten"

Stellungnahme zu "roten Gebieten"

Das Landvolk Mittelweser hat seine Stellungnahme im Wege der Verbandsanhörung zum Entwurf NDüngGewNPVO („Rote Gebiete“) beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingereicht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu obiger Angelegenheit möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

I.

Der von Ihnen vorgesehene Entwurf einer Verordnung über düngerechtliche Vorschriften zum Schutz von Gewässern und Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat durch die Landwirtschaft sieht eine Einstufung von nitratsensiblen sogenannten „Roten Gebieten“ vor. Aufgrund dieser von Ihnen vorgenommenen Bewertung befinden sich ca. 60 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen in unserem Verbandsgebiet in angeblich „schlechtem chemischen Zustand wegen Nitrat“. Für die Kartierung bzw. Einstufung eines vermeintlichen Grundwasserkörpers in die Kategorie „schlechter chemischer Zustand wegen Nitrat“ genügt es für Sie, dass lediglich eine Messstelle im gesamten Gebiet eines Grundwasserkörpers einen Nitratgehalt von mehr als 50 Milligramm pro Liter aufweist. Die Ursache spielt für Sie dabei keine Rolle, selbst wenn die Ursachenforschung von Amts wegen („Wenzel-Erlass“) eine Zuordnung zur Landwirtschaft nicht nachweisen konnte.

Beweis:
Anlage beigefügte Beschlussvorlage aus der ALNU-Sitzung (Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt) des Landkreises Nienburg vom 13.09.2016.

Zusammengefasst wird daraus ersichtlich, dass die vom damaligen Umweltminister Wenzel mit Schreiben vom 17.08.2015 gerichtete Forderung an den Landrat des Landkreises Nienburg/Weser darauf abzielte, über zwei auffällige Grundwassermessstellen, Nordel 1 und Liebenau 2, Ursachenforschung zu betreiben. Mit einem weiteren Erlass des Ministers vom 12.05.2016 wurde ebenfalls die untere Wasser-behörde zur Ursachenforschung, zu der auch die Identifizierung von Suchräumen für Nitrateinträge gehörte, aufgefordert. Die Suchräume sind in den anliegenden Kartenauszügen mit einem blauen „Netz“ gekennzeichnet. Untersuchungen des NLWKN, der Unteren Wasserbehörde sowie Untersuchungen aller landwirtschaftlichen Betriebe im Umfeld der Messstellen durch die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer konnten keinen Verursacher ermitteln.

Wir fordern Sie auf, alle Messstellen aus dem Nitrat-Belastungsnetz für Grundwasser zu streichen, für die bereits im Rahmen des Wenzel-Erlasses eine differenzierte amtliche Ursachenforschung erfolgt ist und die keinen landwirtschaftlichen Verursacher ermitteln konnte - hier insbesondere die Messstelle Nordel 1 (200001892) und Liebenau 2 ( 200110438).

II.

Aufgrund dieses konkreten Beispiels und mit Sicherheit noch weiterer ähnlicher oder sogar gleich gelagerter Fälle muss unsererseits die gesamte Methodik zur Ausweisung im höchsten Maße kritisiert und in Frage gestellt werden. Die Ausweisung der „Roten Gebiete“ erfolgte zunächst anhand von Daten von ausgewählten Messstellen aus dem Jahre 2013 oder gar früher! Die Ausweisung von großflächigen Grundwasserkörpern hat dabei offenkundig keinen Bezug zu den tatsächlichen geohydrologischen Teilwasserkörpern, die sich wesentlich kleinräumiger und differenzierter darstellen. Es werden die Aktualität und Richtigkeit dieser Ausweisungen in Frage gestellt. Beispielhaft für unser Verbandsgebiet verweisen wir auf die Messstelle „GUN 092 Dörverden“, dessen Nitrat-Wert von 72,44 mg/Liter Auswirkungen auf den Grundwasserkörper in südlicher Richtung Hassel, Rohrsen, Nienburg bis Landesbergen und Leese haben soll. Es ist hinlänglich bekannt, dass das Wasser immer zum nächst gelegenen größeren Vorfluter fließt. In diesem Bereich fließt das Wasser in Richtung Weser und dann nach Norden zur Nordsee, also flussabwärts. Es ist unmöglich, dass eine flachverfilterte, belastete Messstelle flussaufwärts das Gebiet längsseits der Weser beeinflusst.

Wir fordern Sie auf, die Binnendifferenzierung nitratsensibler Gebiete den tatsächlichen kleinräumigen, geohydrologischen Verhältnissen anzupassen und das Gebiet im Landkreis Nienburg rechts der Weser zu streichen.

III.

Infolgedessen weist Ihr Vorhaben mindestens zwei eklatante Fehleinschätzungen auf. Zum einen werden weiträumig Gebiete als „Rote Gebiete“ eingestuft, die es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht sind. Auf der Grundlage dieser Fehleinschätzung zwingen Sie zum anderen Bewirtschafter der fragwürdig als „Rote Gebiete“ gekennzeichneten Flächen, Bewirtschaftungserschwernisse auf sich zu nehmen. Die von Ihnen vorgegebenen Maßnahmen werden jedoch auf großen Flächen in „Roten Gebieten“ keinerlei Effekt auf die Qualität des oberflächennahen Grundwassers haben können.

Wir fordern Sie auf, Bereiche aus den „Roten Gebieten“ zu streichen, für die keine nachvollziehbare Kausalität zwischen Messwert und landwirtschaftlicher Ursache vorliegt.

IV.

Selbstverständlich werden Landwirte bei nachweislich belasteten Messstellen durch Einträge der Landwirtschaft Maßnahmen ergreifen und unterstützen, die zur Reduzierung des Nitrateintrages führen, sofern die erhöhten Nitratgehalte nachweislich aus der Landwirtschaft herrühren. An dieser Stelle darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Vielzahl von Landwirten in Wasserschutzgebieten/Wassergewinnungsgebieten seit über 20 Jahren gemeinsam mit Wasserversorgern und Wasserschutzberatern intensiv zur Gewinnung von hochwertigem Trinkwasser beitragen. Dennoch werden auch Landwirte, die in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten erfolgreich und nachhaltig wirtschaften, pauschal von den größtenteils unzutreffenden Gebietsausweisungen getroffen. In unserem Kreisverbandsgebiet sind die Wasserschutzgebiete Liebenau, Schäferhof, Drakenburg, Hoya, Ristedt und Harpstedt von der Gebietsausweisung als „Rotes Gebiet“ betroffen.

Wir fordern Sie auf, die Wasserschutzgebiete im Rahmen der Binnendifferenzierung aus den „Roten Gebieten“ zu streichen.

V.

Ein weiteres Faktum widerlegt ebenfalls Ihre Vermutung, die Landwirtschaft sei als Allein- bzw. Hauptverursacher von erhöhten Nitratwerten zu sehen. Seit Einführung der neuen Düngerverordnung 2017 sind schon erhebliche Stickstoffeinsparungen erreicht worden. Gemäß letztem Niedersächsischen Nährstoffbericht ist bereits eine deutliche Reduzierung der Stickstoffmenge um 45.000 kg zu verzeichnen. Weitere 30.000 kg weniger Stickstoff werden im noch anstehenden Bericht ausgewiesen werden. Sämtliche Maßnahmen der Düngereduzierung, Kooperationen mit dem Ziel von Wasser- und Naturschutz sowie die stark rückläufigen Tierzahlen wurden bei der Schätzung des Sickerwasserpotenzials nicht mit einbezogen. Weiterhin fehlt gänzlich die korrekte Bewertung und Einordnung außerlandwirtschaftlicher Einflüsse. Zu nennen wären Kläranlagen, Kleinkläranlagen, geologische Einflüsse, Altlasten und auch das zum Teil marode Abwassernetz. Damit wurden innerhalb kürzester Zeit in der landwirtschaftlichen Praxis N-Überschüsse reduziert und dem Auftrag der neuen Düngerverordnung entsprochen.

Wir fordern Sie auf, die Berechnung der potentiellen Sickerwasserraten an die aktuell zur Verfügung stehenden Daten anzupassen.

VI.

Die von Ihnen als „Rote Gebiete“ kartierten Grundwasserkörper mit den damit verbundenen Einschränkungen sind weder nachvollziehbar, noch verhältnismäßig. Da die Vorschläge der Bundesregierung für weitere erhebliche Auflagen und Erschwernisse bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in „Roten Gebieten“ auf der Gebietsausweisung der niedersächsischen Landesregierung fußen, ist hier besondere Sorgfalt erforderlich.

Solange keine nachvollziehbare Kausalität zwischen Gebiet, Messwert, dessen Ursache und die Wirkung der geforderten Auflagen vorliegt, sind die von Ihnen durchgeführten Gebietsausweisungen und die Auflagen unverhältnismäßig und daher rechtswidrig.