Steuerberatung

Ein gängiger deutscher Irrglaube besagt, dass 80 Prozent der Weltliteratur über Steuern in deutscher Sprache verfasst ist. Auch wenn diese Prozentzahl übertrieben ist, bleibt der deutsche Steuerdschungel für den durchschnittlichen Agrarunternehmer undurchsichtig und bietet etliche Hürden. Wir unterstützen Sie gerne bei allen steuerlichen Herausforderungen.

Beratung

Agrarbetriebe verfügen im deutschen Steuerrecht über ein Privileg, denn unter den sieben Einkunftsarten findet sich auch die Einkunftsart der Land- und Forstwirtschaft, deren Kenntnis es erlaubt, signifikante Steuervorteile zu erlangen. In der gängigen Steuerberaterausbildung kommt dieses Thema allgemein jedoch relativ kurz, weswegen wir Ihnen empfehlen, hierzu unsere spezialisierte Steuerabteilung hinzuzuziehen, da es spezielle Regelungen und Freibeträge in dieser doch relativ breit aufgestellten Einkunftsart gibt, bei denen allgemein aufgestellte Steuerberater erst mehrere Stunden benötigen, um sie zu ermitteln, die Sie extra zu bezahlen haben. Unsere spezialisierte Steuerberatung bietet Ihnen eine breite Erfahrung in diesem Bereich und kann Ihnen vergleichsweise kostengünstig umfassende Lösungen anbieten.

Wir vermitteln Ihnen gern unser Verständnis einer ganzheitlichen Beratung, die nicht bloß auf die Einkunftsart der Land- und Forstwirtschaft, sondern auch auf die übrigen Möglichkeiten Einkünfte zu erzielen, eingeht. Als Unternehmer, unabhängig davon, ob im Agrargewerbe tätig oder nicht, sollte Sie dennoch eine umfangreiche Beratung der persönlichen Faktoren wie wichtige Sonderausgaben und der umfangreichen Palette der Werbungskosten in Empfang nehmen, da sich auf diese Weise enorme steuerliche Kosten einsparen lassen. Aktualität ist hierbei ein entscheidendes Kriterium, das wir Ihnen bieten können, da sich kaum ein anderes Umfeld so verändert wie das steuerliche. Mit unseren nach ISO9001 standardisierten Arbeitsabläufen erhalten Sie bei die optimale Beratung.

Buchführung

Die Vorteile, die Buchführung durch die Steuerabteilung des Landvolkes vornehmen zu lassen, sind schnell erklärt. Sie können bei uns davon ausgehen, dass die Buchführung korrekt vorgenommen wird. Sie müssen diese Kenntnisse nicht selbst erwerben und durch unsere ständigen Vorbildungen sind wir immer auf dem aktuellen Stand. Vor allem verschafft Ihnen unsere sorgfältige Buchführung mehr Zeit sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Sie sparen sich zudem viel Geld für teure Software und Lehrgänge zu dieser. Und wenn es dann zu Problemen kommt, muss häufig doch ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Ein weiterer Vorteil ist der günstigere Jahresabschluss, da die Buchführung schon auf den Jahresabschluss ausgerichtet ist und kosten für Nachbuchungen so stark reduziert werden können. Durch unsere ständigen Auswertungen wissen Sie bereits frühzeitig, was wahrscheinlich am Ende des Jahres auf Sie zukommen wird. Wir können ebenfalls schnell Fehler in Belegen feststellen, bevor der Prüfer vom Finanzamt die Möglichkeit dazu bekommt. Korrekturen können so zeitnah vorgenommen werden. Unsere Berater kontrollieren regelmäßig die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und weisen Sie auf Handlungsbedarf in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht hin. Sie haben so immer einen aktuell informierten qualifizierten Experten an Ihrer Seite. Dank unseren nach ISO 9001 standardisierten Arbeitsabläufen haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Buchführung und Zahlen auch stimmen.

Lohnbuchführung

Ihre Lohnbuchhaltung mit Abrechnung von Lohn bzw. Gehalt zählt zu den komplexesten Teilen des Steuerrechts: Aspekte von Lohnsteuer und Arbeit sowie Sozialversicherung treffen hier zusammen. Wir begegnen den steten Änderungen dieser schwierigen Thematik mit ständiger Weiterbildung. Dabei betrachten wir laufende Abrechnungen von Löhnen und Gehältern. In diese Beträge fließen insbesondere Verrechnungen von Überstunden sowie Prämien ein. Weiter geht hier die Berechnung laufender Lohnabgaben ein.

Wir beraten Sie umfassend zur kontinuierlichen Optimierung Ihrer Lohn- und Gehaltszahlungen. Weiterhin behandeln wir An- und Abmeldungen bei diversen Krankenkassen. Zudem berechnen wir Urlaubs- und Feiertagsentgelte sowie Krankenentgelte. Wir überprüfen auch Ihre vielfältigen Abrechnungen zu Reisekosten.

Weiter ermitteln wir steuer- wie sozialversicherungspflichtige Anteile von Beträgen. Insbesondere unterstützen wir Sie bei kritischen Prüfungen zu Lohnsteuer und Sozialversicherung. Dazu genießen Sie unsere Online-Verbindung zum Sozialversicherungsträger bzw. Finanzamt. Allgemein beraten wir Sie steuerrechtlich zur Gestaltung und Erstellung Ihrer Dienstverträge. Ihre Lohnbuchführung bei uns erspart Ihnen hohen Aufwand und rechtliche Risiken.

Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche und steuerrechtliche Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss liefert nicht nur Ihnen sondern allen weiteren Interessenten die notwendigen Zahlen, Daten und Fakten. Er spiegelt Ihren Erfolg des Geschäftsjahres, und stellt u.a. die Grundlage für die Kapitalflussrechnung und die Basis für Ihre Steuererklärungen dar. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinnermittlung, bei den Kapitalgesellschaften wird dieser noch um den Anhang ergänzt.

Die Steuerabteilung des Landvolkes Mittelweser erstellt aufbauend auf Ihrer beziehungsweise der durch uns gepflegten Finanzbuchhaltung den Jahresabschluss für sämtliche Rechtsformen. Dabei prüfen wir die Plausibilität und bringen Vermerke dort an, wo es nötig ist. Insbesondere der Bilanzbericht sorgt für Aussagekraft, Repräsentativität und erfüllt die Anforderungen moderner Bilanzierung, so dass diese den aktuellen Annahmekriterien der Geschäftsbanken ebenfalls entsprechen.

Mit der Beauftragung des Landvolkes Mittelweser sind Sie mit der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten aber auch mit der Inanspruchnahme Ihrer gesetzlich-möglichen Rechte auf der sicheren Seite. Wir beachten selbstverständlich jede gesetzlichen Grundlagen und erstellen Ihren Jahresabschluss in der für Sie steuerlich günstigsten Option.

Einnahmenüberschussrechnung

Als Agrarbetrieb haben Sie den Vorteil, in vielen Fällen nicht bilanzieren zu müssen. Eine vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht meist bereits aus. Obwohl Sie also für das Finanzamt keine Bilanz erstellen müssen, sollten Sie sich dennoch von einem erfahrenen Steuerberater unter die Arme greifen lassen. Denn auch bei einer EÜR können Fehler passieren, die Sie Zeit und Geld kosten. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung werden die Betriebsausgaben am Jahresende von den Betriebseinnahmen abgezogen, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Im Gegensatz zur Bilanz gibt es dabei viele Vereinfachungen. Trotzdem können komplizierte steuerliche Fragestellungen auf Sie warten, wenn Sie die EÜR selbst erstellen.

Das betrifft zum Beispiel Fälle, in denen Sie von einem ausländischen Unternehmen Waren beziehen oder Produkte an dieses liefern. Aber auch wenn Sie Fahrzeuge, Telefone und andere Betriebsmittel ebenfalls privat nutzen, sind diese Ausgaben meist nicht voll abzugsfähig und müssen in der EÜR entsprechend berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall drohen bei Fehlern nämlich nicht nur Nachzahlungen, sondern sogar strafrechtliche Konsequenzen. Aus diesem Grund sollten Sie die Einnahmenüberschussrechnung am besten von einem Steuerberater anfertigen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre EÜR am Jahresende stets korrekt ist und verschenken kein Geld an das Finanzamt.

Steuerliche Gestaltungsplanung zur steuerlichen Optimierung (Nachfolgeberatung – und planung/Hofübergabe)

Der Übergang zwischen zwei Generationen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben stellt für die Familie ein wichtiges aber auch schwieriges Ereignis dar. Dieses sollte im Vorfeld sorgfältig vorbereitet sein. Fragen zu Abfindungen, wer den Betrieb übernimmt und welche Leistungen dritten gegenüber zu erbringen sind, sollten geklärt sein. Die beiden Generationen sollten daher erst einmal selbst Vorstellungen entwickeln, die anschließend steuerlich und rechtlich auf Umsetzbarkeit zu überprüfen sind.

Die Steuerabteilung des Landvolkes hilft Ihnen gerne bei der Schaffung von steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Hofübergabe und zeigt mögliche Problembereiche auf. Jeder Einzelfall wird von uns individuell betrachte, da aus unserer Erfahrung immer Besonderheiten auftreten. Aus diesem Grund wird bei Planung und Umsetzung der Hofübergabe auch eine professionelle steuerliche Beratung unverzichtbar sein und die Experten für die rechtlichen Fragen finden Sie natürlich auch im Haus des Landvolkes Mittelweser.

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Agrarbetriebe unterliegen im Erbrecht und Steuerrecht besonderen Regelungen. Der Sinn besteht darin, Hof und Zubehör als Ganzes zu erhalten. Mit der Erhaltung leistungsfähiger Höfe soll eine ebenso leistungsfähige Landwirtschaft gewahrt bleiben. Dazu darf der Hof möglichst nur auf einen einzigen Erben übergehen. Die anderen Miterben erhalten Ausgleichsansprüche, werden aber nicht Miterben des Hofes. Da es oft um hohe Vermögenswerte geht, ist neben der erbrechtlichen Gestaltung eine Beratung zur Erbschaft-/ Schenkungsteuer durch empfehlenswert. Zwar dürfte es so sein, dass viele Betriebe steuerfrei übertragen werden können. Dennoch ist Vorsicht angesagt.

Es ist anzuraten, den landwirtschaftlichen Betrieb zu bewerten, insbesondere, wenn auch ein Betriebsleiter- oder Altenteilerhaus oder weitere Immobilien mitübertragen werden. Dabei sind verschiedene "Behaltensfristen" einzubeziehen. Der Erbe riskiert, vielleicht Jahre nach der Hofübernahme nach Maßgabe der Verkehrswerte nachversteuert zu werden.

Gerade das viel bescholtene Steuerrecht gewährt Wege, dass Erbschaften steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass Erblasser und Erbe diese Wege kennen und sie im Idealfall bereits frühzeitig nutzen. Nur der kompentente Steuerberater weiß, auf was es ankommt und kann den Beteiligten Empfehlungen geben, was zu tun ist. Im ungünstigsten Fall könnte es durchaus so sein, dass zumindest Teile des Hofes verkauft werden müssten, wenn der Fiskus irgendwann feststellt, dass die Erbschaft erbschaftsteuerpflichtig ist.

Weitere Tätigkeiten

  • Begleitung Betriebsprüfung
  • Steuervorplanung Folgejahre
  • Begleitung aktuelle Fragestellungen im Bereich der Buchführung