Kollateralschäden durch fehlendes Wolfsmanagement

Kollateralschäden durch fehlendes Wolfsmanagement

Landkreis Nienburg - Entgegen der Aussage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) bietet Paragraph 31 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG) sehr wohl die Möglichkeit ein Betretungsverbot für Wald und Flur bis zu einer Woche ohne Antragstellung von den Wald- und Grundbesitzern auszusprechen. Dies muss jedoch von den Wald- und Grundbesitzern und nicht von der Jagdgenossenschaft ausgehen. Im Falle der Grundstückseigentümer von Sonnenborstel, die im Anschluss an die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Sonnenborstel am 12. April ein solches Verbot der 1.200 Hektar großen Flächen beschlossen haben, sind die Jagdgenossen gleichzeitig auch Eigentümer der Flächen.

„Wir als Grundstückseigentümer der drei Jagdreviere in Sonnenborstel haben ein Verbot zum Betreten der Jagdreviere ausgesprochen“, stellt Kreislandwirt und Grundbesitzer Tobias Göckeritz klar. Das NWaldG biete die Möglichkeit aus wichtigem Grund ein Betreten von Wald und Flur durch die Wald- und Grundbesitzer zu untersagen. Dies diene im aktuellen Fall der intensivierten  Wildschweinjagd während der kommenden Vollmondnächte. „Angesichts der zunehmenden Wildschäden durch Schwarzwild und der drohenden Afrikanischen Schweinepest ist es wichtig, dass unsere Jäger eine ausreichend große Strecke erlegen“, so Göckeritz.

Die Landesregierung richte durch das fehlende Wolfsmanagement erhebliche Kollateralschäden im ländlichen Raum an. Die Abschussverfügung des Umweltministers habe zu erheblichem Tourismus der Wolfsschützer geführt, die nun massiv die Wildschweinjagd behindern und die Brut- und Setzzeit stören. „Das Betretungsverbot ist unsere einzige Chance. Die Landesregierung kommt ihrer Schutzverpflichtung gegenüber den Grundeigentümern nicht nach“, sagt der Kreislandwirt und Landvolk-Vorsitzende. Wolfsabweisende Zäune verbarrikadierten zunehmend die Landschaft und behinderten massiv die Durchlässigkeit anderer Wildtiere. „Dass das alles auf Anordnung des Umweltministeriums stattfindet, ist ein Skandal“, sagt Göckeritz.
Das Betretungsverbot gilt eine Woche lang bis 23. April jeweils von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens. „Dem Osterspaziergang am Tage auf ausgewiesenen Wegen tut das also keinen Abbruch“, sagt Tobias Göckeritz.