Treffen der Kreisgruppe Mittelweser des ZJEN

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ZJEN-Geschäftsführer Peter Zanini und Verbandsjuristin Johanna Schrader brachten die Mitglieder auf den neuesten Stand. Einmal jährlich kommt die Kreisgruppe des ZJEN in Steimke zusammen.

Graue (ine). Die Zahl ist eindrucksvoll: Insgesamt 2.835 Jagdgenossenschaften und 755 Eigenjagden stehen hinter dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN). Damit vertritt der Verband 2,1 Millionen bejagbare Fläche, erläuterte Geschäftsführer Peter Zanini bei der Versammlung in Steimke‘s Landhotel in Graue. Rund 60 Mitglieder aus den Bereichen Diepholz und Nienburg waren zur Mitgliederversammlung im Februar gekommen, um sich über Neuerungen und Entwicklungen zu informieren.

Kritisch betrachtete Peter Zanini die Pläne der Landesregierung, das Jagdgesetz erneut zu novellieren. „Die letzte Novelle hat ja erst im Jahr 2022 stattgefunden.“ Der ZJEN habe zum aktuellen Referentenentwurf Stellung bezogen. „Und wann die Anhörung in den Ausschüssen sein wird, sei noch nicht bekannt“, sagte Peter Zanini.
Auch auf den Erlass der Regelung zur neuen ASP-Aufwandsentschädigung warte man noch. Der Entwurf dafür liegt indes bereits seit Juli 2025 vor. Darin ist eine Entschädigung von 30 Euro pro Abschuss von Schwarzwild in Risikogebieten vorgesehen.
Naturgemäß ist auch der Wolf ein großes Thema im ZJEN. Peter Zanini erklärte, dass sich der Verband im „Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement“ einbringe. Grundsätzlich sei der Schutzstatus des Wolfs sowohl in der Berner Konvention als auch in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt worden. Zudem ist inzwischen ein günstiger Erhaltungszustand gegeben. Im Frühjahr 2026 soll der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Es ist eine Jagd auf konkret schadenstiftende Wölfe vorgesehen, und zwar in einem Radius von 20 Kilometern innerhalb von sechs Wochen, bis ein Tier erlegt worden ist. Auch eine Jagd ohne Schadensbezug sei geplant, soweit ein revierübergreifenden Management-Plan vorliegt. „Auf eine Verordnung, wie ein Managementplan auszusehen hat, warten wir aber noch“, sagte Peter Zanini. Auch eine Jagd nach behördlicher Anordnung solle möglich sein: „All die genannten Punkte stehen im Raum. Die Frage ist, ob Niedersachsen von den Regelungen im Bundesjagdschutzgesetz abweichen wird.“ 
Zudem beschäftigt den ZJEN auch der umfangreiche Bau von Energietrassen, die die Bejagung an einzelnen Stellen deutlich erschweren. Streitpunkte seien hier letztlich die Beweisführung und die Kosten für einen Sachverständigen, führte Peter Zanini aus. In § 823 BGB sei geregelt, dass die Jagdausübung gegen spürbare Beeinträchtigungen geschützt sei. Diese sah Peter Zanini deutlich gegeben: „Die Landschaft wird wesentlich umgekrempelt, die jagdliche Bonität des Reviers sinkt und die Jagdausübung sei massiv beeinträchtigt. “ Als nächstes wolle der ZJEN weiter mit den Vorhabenträgern sprechen. 
Johanna Schrader, Juristin beim ZJEN, erläuterte den Jagdgenossen dann, wie eine Jagdgenossenschaftsversammlung ablaufen sollte. Mindestens einmal pro Jahr solle diese stattfinden und müsse zuvor örtlich bekannt gemacht werden. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ könne man nicht über eine Verpachtung abstimmen – hierzu sei ein eigener Tagesordnungspunkt auf der Agenda notwendig, bei dem man über die freihändige Vergabe, die Verlängerung oder die öffentliche Ausbietung entscheide. Zudem sei die Versammlung nicht-öffentlich, sagte Johanna Schrader. Gäste könnten allerdings teilnehmen, wenn alle anwesenden Mitglieder dazu ihr Einverständnis geben würden. Die Vorstandsmitglieder sollten im Idealfall Mitglieder der Jagdgenossenschaft sein. Wählbar seien aber beispielsweise auch Ehepartner und Altenteiler.
In der Praxis können sich viele Fragen stellen, weshalb man rechtzeitig Rechtsrat beim ZJEN einholen sollte. Zu diesem Schluss kam Kreisgruppensprecher Georg Kreinhop in seinen Worten, die das Ende der Versammlung markieren sollten. Im Landkreis Nienburg sei er als Wildschadenschätzer unterwegs, sagte Kreinhop. „Die meisten Schäden entstehen durch Gänse. Abends in den Kiesgruben fallen zwischen 5.000 und 10.000 Tiere ein“, berichtete er. Auch die Hot Spots mit übermäßig viel Dam- und Schwarzwild im Bereich Liebenau würden eine Herausforderung darstellen: „Da sind wir mit unseren jagdlichen Mitteln am Ende.“