Interne Meldestelle

  • Aktuell Angaben zur Person
  • Sachverhalt
  • Absenden
  • Vollständig

Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 HinSchG erhalten haben.

Wie das System Sie schützt:

  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie möchten Sie Ihre Informationen senden?
Ihr Hinweis wird mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail Adresse gespeichert und können ausschließlich von den zugewiesenen Empfängern des Hinweis eingesehen werden.
Wir werden den Sachverhalt prüfen, jedoch erhalten Sie keine Informationen zum Sachstand.
Angabe von persönlichen Informationen
Hier kann auch ein Pseudonym genutzt werden.