Grundsteuerreform

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung Sie bereits aufgefordert hat, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.

Sie als Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.
Die Steuerabteilung beim Landvolk Mittelweser steht Ihnen selbstverständlich in dieser Sache zur Seite.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am 13. Oktober 2022 in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt.

Statt am 31. Oktober 2022 läuft die Frist nunmehr am 31. Januar 2023 ab.

 

Unsere Planungsschritte

Wir möchten Sie bitten, uns die Unterlagen und Daten möglichst früh zur Verfügung zu stellen, damit wir die Chance haben, die Erklärungen fristgerecht zu übermitteln.

Da das Arbeitsaufkommen sehr hoch sein wird, benötigen wir hier unbedingt Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass es zu Abweichungen vom Plan kommen kann. Ein Unterfangen in der Größe, mit einer so enorm kurzen Frist, hat es im steuerlichen Bereich noch nicht gegeben.

Neben den Fristen zur Grundsteuer müssen wir auch weiterhin laufende Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Abschlüsse und Steuererklärungen, Überbrückungshilfeanträge und die damit einhergehende Endabrechnungen erstellen sowie die Neuregelung der Umsatzsteuerpauschalierung bei Ihren Betrieben begleiten.

 

Planung der Aufträge

Damit wir den erhöhten Arbeitsaufwand neben dem normalen Geschäft planen und einschätzen können, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, und für welche Objekte Sie uns beauftragen. Dafür füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

FORMULAR AUSFÜLLEN

 

Auftragserteilung

Wenn Sie uns über das obige Formular signalisiert haben, dass Sie Interesse an unserer kostenpflichtigen Dienstleistung haben, senden wir Ihnen den Auftrag mit Checklisten zur Sache zu.

 

Erfassung der Daten / Versenden der Erklärung

Soweit Sie uns alle nötigen Unterlagen und Daten zu Ihren Grundstücken zur Verfügung gestellt haben bereiten wir die Erklärung versandfertig vor.

Nachdem die Unterlagen elektronisch zum Finanzamt übermittelt wurden, dort geprüft und bearbeitet, werden dort die Grundsteuerwerte (früher: Einheitswerte) per Steuerbescheid erlassen. Dieser Bescheid dient als Bemessungsgrundlage für den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden dann, in einem weiteren Verfahren, die Gemeinden und Städte mit von ihnen festgelegtem Hebesatz die Grundsteuerbescheide fest. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Grundsteuerwerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Aber das System soll dadurch gerechter sein.

 

Unsere Fachleute

Unser Team erreichen Sie per Mail unter grundsteuer@landvolk-mittelweser.de.

Teamleitung: Steuerberaterin Marlene Wohlers

 

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